bwtarif
Einfach günstig durchs Land
DAS TARIFKONZEPT
Um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs in Baden-Württemberg weiter zu steigern, wurde mit dem BW-Tarif ein kundenfreundliches Tarifsystem eingeführt.
Für alle Verbundgrenzen überschreitenden Fahrten gilt ein landesweiter Schienentarif mit durchgängiger Nutzung von SPNV und ÖSPV. Das Tarifkonzept bildet die Grundlage für die Entwicklung und Weiterentwicklung des BW-Tarifs, um die Ziele für ein kundenfreundliches Tarifsystem zu erreichen.
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TARIFBESTIMMUNGEN UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen bilden die rechtliche Grundlage für eine Fahrt mit Fahrausweisen des Baden-Württemberg-Tarifs.
Hierin finden sich die tarifliche Informationen sowie die Rechte und Pflichten rund um die Reise innerhalb des Geltungsbereiches des Baden-Württemberg-Tarifs. Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sind wie folgt gegliedert.
- Teil A – Beförderungsbedingungen des Baden-Württemberg-Tarifs
- Teil B – Tarifbestimmungen des Baden-Württemberg-Tarifs
- Teil C – Tages- und Kombitickets des Baden-Württemberg-Tarifs
In den Anlagen sind weiterführende Informationen zum BW-Tarif enthalten:
- Anlage 1 – Liste der im BW-Tarif einbezogenen SPNV- und Busverkehrsunternehmen
- Anlage 2 – Liste der im BW-Tarif einbezogenen Verkehrsverbünde
- Anlage 3 – Strecken mit entgeltpflichtiger Fahrradmitnahme
- Anlage 4 – Liste weiterer im BW-Tarif einbezogenen Fernverkehrsangebote
- Anlage 5 – Liste Fernverkehrsstrecken für Fahrausweis „Übergang FV“
- Anlage 6 – Übersicht über die tarifbildenden Raumeinheiten (Tarifgebiete)
- Anlage 7 – Erläuterung zur Wegeangabe
- Anlage 8 – Preisliste des BW-Tarifs
- Anlage 9 – Entgeltübersicht
- Anlage 10 – Berechtigtenkreis für den Erwerb von Ausbildungszeitkarten
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