Lizenzierungsverfahren für den Vertrieb von E-Tickets
Die Bedeutung des E-Ticket-Vertriebs im ÖPNV wächst. Immer mehr Tickets werden über Smartphones, Online-Shops und Chipkarten verkauft. Zukünftig werden elektronische Tickets (E-Tickets) wahrscheinlich die tragende Säule im ÖPNV darstellen. Das hat viele Vorteile: Die Zugangsbarrieren beim Erwerb von Tickets können abgebaut und die Schnittstelle zum Kunden optimiert werden. Hierdurch sollen neue Kunden für den ÖPNV gewonnen werden.
In immer kürzeren Abständen kommen innovative Anwendungen auf den Markt, die sich durch ansprechende Kundenschnittstellen, gute Performance, eine durchdachte Integration verschiedener Mobilitätsdienstleistungen oder durch weitere Zusatznutzen auszeichnen. Um die Ziele zu erreichen, sollen die Innovationen im Markt für den bwtarif durch die Vergabe von Lizenzen genutzt werden.
Jeder Interessent, der die im Lizenzvertrag definierten Anforderungen erfüllt, kann eine Lizenz für den Verkauf von E-Tickets beantragen. Die Zahl der Lizenzen ist nicht limitiert. Auch nach Einführung des bwtarif können weitere Lizenzen im Wege des Open-House-Verfahrens nach Maßgabe des Vertrages und seiner Anforderungen vergeben werden.